1. Über diese Studie

2. INTIMITÄT
2.1 Definition von Intimität
2.2 Definition von Tabu
2.3 Öffentlichkeit und Intimität
2.3.1 Intimität ist Privatsache
2.3.2 Intimität im Alltag...
2.3.3 ...und seine Folgen
2.3.4 Scham
2.4 Fazit

3. INTIMITÄT ALS PROBLEM UND PRODUKTE ALS DESSEN LÖSUNG
3.1 Beispielhafte Probleme
3.2 Beispielhafte Lösungen
3.3 Drei exemplarische Marken

4. WERBUNG
4.1 Werbediplomatie
4.2 Die Analyse
4.2.1 Methode
4.2.2 Ergebnisse: o.B.
und Ergebnisse Zovirax
und Ergebnisse Alpecin

5. Fazit
6. Quellen

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Die Commercials im Überblick:
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Folgen des Umgangs
Im Allgemeinen schützt der Mensch seine Persönlichkeit, seinen privaten und intimen Raum. Die eigene Intimität wird vor der Öffentlichkeit abgeschirmt. Ungern werden Informationen der Privatsphäre, also Probleme, peinliche Ereignisse, zeitlich bedingte Intimitäten, nach Außen preisgegeben (1). Noch weniger werden Details der Intimsphäre, z.B. die eigene Sexualität, kommuniziert.
Während der Schutz der Privatsphäre bei »Personen öffentlichen Interesses« gesetzlich eingeschränkt wird, ist die Intimsphäre unantastbar und sogar im Grundgesetz verankert (2). Die Privatsphäre verdinglicht sich in Zäunen, Mauern, Vorhängen, Türen, Schlössern. Diese Gegenstände schützen den Raum der Privatheit und den Bereich der Intimität vor Eindringlingen, vor Voyeuren, ungebetenen Gästen. Räume können auch spontan geschaffen werden, ganz ohne Objekte. Zum Beispiel, indem ein Gespräch unter vier Augen geführt oder beim Sprechen die Hand vor den Mund gehalten wird.
Das Bedürfnis nach einer Zone der Intimität findet sich gleichfalls im öffentlichen Raum. Dort, wo jeder jeden sehen und hören kann, auf offenen Plätzen und frei zugänglichen Orten, werden begrenzte Räume der Persönlichkeit geschaffen: Umkleidekabinen, Telefonkabinen, geschlechtergetrennte Toiletten. Öffentliche Telefone der neueren Art rufen Unmut hervor; Sie bieten nicht mehr den geschützten Kabinenraum, der eine intime Gesprächssituation zulässt.
Extrovertiert veranlagte Menschen nutzen das Fehlen einer Abschirmung der Intimsphäre zur Inszenierung des Privaten im öffentlichen Raum. Als Beispiel sei hier das Mobiltelefon genannt. Mag der kommunikationsbegeisterte »Handy«-Benutzer seinen Auftritt in U-Bahnen und Konzertsälen genießen, fühlt sich sein Umfeld durch das Aufdrängen der Intimsphäre des Telefonierenden einfach nur belästigt. Mobiltelefone mutieren so zu Werkzeugen der narzistischen Entblößung und die Neugier mancher Zuhörer und Zuschauer macht diese zu einem bereitwilligen Publikum, dass den intimen, »nicht für ihre Ohren bestimmten« Worten lauscht.
Diese gewisse Spannung beim Entdecken und Verfolgen intimer Geheimnisse resultiert u.a. aus dem Wunsch gegen die moralischen Gebote revoltieren zu wollen. Die Tatsache, dass eine andere Person sozusagen an seiner Stelle unmoralisch gewesen war, dient dem Beobachter oder Entdecker als Ventil für seine unterdrückten Triebe.
Der Jagdinstinkt auf intime Geheimnisse fördert Kameras (3), Spione, Paparazzi (4), Gucklöcher, Abhörgesetze, Hacker, Stasi und ganz simpel Fenster zu Tage. Die bewusste Verletzung der eigenen Intimität wird eingesetzt, wenn die eigene Person durch Provokation ins Rampenlicht geraten möchte. Freikörperkultur an Badestränden zeigt die nunmehr reizlos gewordene absolute Nacktheit des Körpers. »BigBrother« und andere Reality-Voyeur-Soaps, aber auch Autobiografien und Talkshows sind heutige Phänomene und Schauplätze der Selbstinszenierung und Selbstvermarktung.
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[1] Eine Schutz besonderer Art ist z.B. der Briefumschlag. Briefsachen enthalten auch intime Informationen, daher ist das Briefgeheimnis gesetzlich festgelegt.
[2] Artikel 12 (Schutz der Intimsphäre): Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, genehmigt und verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) am 10. Dez. 1948
[3] »Auf ergreifende Weise zeigt sich uns, dass es längst eine neue Art Tele-Vision gibt, deren Aufgabe nicht mehr darin besteht, die Masse der Fernsehzuschauer zu informieren oder zu unterhalten; vielmehr dringt sie in den häuslichen Bereich von Privatleuten ein und stellt diesen zur Schau, so dass der Begriff der Nachbarschaft (in einem Wohnblock, einem Viertel) in ein neues Licht gerückt und vollständig umgewertet wird.« Siehe Artikel
[4] Unbefugte Bildaufnahmen oder die optische Beobachtung von Personen soll in Zukunft mit einer Freiheitsstrafe belegt werden. Siehe Informationen des Bundestages
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